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Flugplatzordnung

Flugplatzordnung aktuell

Nauen, den 29.05.2005

Flugordnung

  • Jeder Modellflieger hat sich so zu verhalten, daß Sicherheit und Ordnung gewährleistet sind, Personen nicht gefährdet werden.
  • Haftpflichtversicherung gemäß § 37 LuftVG in Verbindung mit §§ 103 ff. LuftVZO muß vorhanden sein.
  • Der Schallpegel des einzelnen Flugmodells darf den Wert von 84 dB(A) nicht überschreiten.
  • Fernsteuersender sind während des Betriebes mit der Kanalnummer zu kennzeichnen.
  • Der Flugsektor ist einzuhalten. Der zulässige Flugraum befindet sich westlich unseres Schutznetzes. Das überfliegen der Straße, des Schutznetzes und der PKW ist somit nicht gestattet !!!
  • Der gleichzeitige Flugbetrieb von mehr als drei Modellen darf nur unter Aufsicht eines Flugleiters und mit dessen Zustimmung erfolgen.
  • Der Flugleiter darf nicht aktiv am Flugbetrieb teilnehmen, er hat das Flugleiterbuch zu führen. Er ist weisungsberechtigt gegenüber allen Personen auf dem Flugplatz.
  • Bei Starts und Landungen müssen klare Absprachen getroffen werden. Motormodelle mit stehendem Propeller und Notlandungen haben immer Vorrang.
  • Vor dem Schutznetz dürfen sich nur der verantwortliche Flugleiter und die Modellflieger, die gerade ein Flugmodell steuern bzw. bei der Steuerung eines Flugmodells behilflich sind, aufhalten.
  • Flugvorbereitungen sind innerhalb des Schutznetzes vorzunehmen.
  • Flugmodelle müssen bemannten Luftfahrzeugen ausweichen !

Der Vorstand des MFC Nauen e.V.